Profisportler:innen aufgepasst: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Anreise von Profisportlern im Mannschaftsbus zu Auswärtsterminen Arbeitszeit ist. Ein vom Arbeitgeber für die Beförderungszeiten gezahlter Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist deshalb steuerfrei. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2019, Az. 14 K 1653/17 L).
Wir weisen darauf hin, dass Samstage üblicherweise zu den Werktagen gezählt werden und somit keine Zuschläge generiert werden können. Also: am Samstag pünktlich zur Sportschau ankommen, um die eigenen Erfolge zu sehen!