LOVENS-CRONEMEYER hat in der Zeitschrift EnergieRecht 02/20 einen Beitrag zum Smart-Meter-Rollout veröffentlicht.
Dieser kann hier kostenfrei heruntergeladen und – nur – in der Form des gesamten pdfs auch gerne weitergegeben werden.
Rawhide!
LOVENS-CRONEMEYER hat in der Zeitschrift EnergieRecht 02/20 einen Beitrag zum Smart-Meter-Rollout veröffentlicht.
Dieser kann hier kostenfrei heruntergeladen und – nur – in der Form des gesamten pdfs auch gerne weitergegeben werden.
Rawhide!
Die Coronakrise führt bei vielen Dienstleister:innen zu verstärkter Heimarbeit. Dabei sollten Datensparsamkeit und -sicherheit allerdings nicht zu kurz kommen.
Digitalcourage e.V. hat Tools dafür zusammengestellt. LOVENS-CRONEMEYER dokumentiert Auszüge:
Weitere Informationen und Hinweise auch zur Sicherheit im Homeoffice finden Sie, ggf. aktualisiert, hier.
Am Mittwoch, den 11. März 2020 ist Minister a.D. Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch gestorben. Ein Streiter für Bürgerrechte, ein unbeugsamer Kämpfer, für den politischer Liberalismus und soziale Gerechtigkeit untrennbar zusammengehörten.
Die am 21. März 2020 bundesweit erscheinende Traueranzeige fügen wir in aktivem Gedenken diesem Beitrag bei.
Nach einem Bericht des Spiegel, der von verschiedenen anderen Medien bestätigt worden ist, kommt die bislang vorgesehene pauschale Abstandsregelung von 1000 Meter zwischen Windenergieanlagen und nächster Siedlung doch nicht. Oder jedenfalls nicht so, wie bislang vorgesehen.
In der Diskussion ist nun eine sog opt-in-Regelung für die jeweiligen Bundesländer. Diese sollen sich selbst aktiv entscheiden, ob sie von der 1000-Meter-Regelung Gebrauch machen oder eine eigene Regelung wählen.
Außerdem soll ein „Koordinierungsmechanismus“ geschaffen werden, damit die Bundesrepublik Deutschland bis 2030 65% seines Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speist.
Zu den düsteren Prognosen der Windenergie an Land sowie auf die Gefahr, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz seine Ausbauziele verfehlt, hatte LOVENS-CRONEMEYER in der CuR 2019/3 hingewiesen.
Nach verschiedenen Berichten besteht die erhebliche Gefahr, dass die Evangeliche Journalistenschule (EJS) alsbald eingedampft werden könnte. Die Vorgaben hierzu hat nach übereinstimmenden und aus verschiedenen Quellen stammenden Berichten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Eigentümerin des Gemeinschaftswerks Evangelischer Pubizistik (GEP) gemacht.
LOVENS-CRONEMEYER bezieht zu öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften staats(kirchen)rechtlich eine kritische Stellung.
Indes: Die Evangelische Journalistenschule hat hervorragende Arbeit geleistet und sollte das auch in Zukunft tun können.
LOVENS-CRONEMEYER ruft daher dazu auf,
den Aufruf zur Unterstützung zu unterschreiben.
LOVENS-CRONEMEYER hat in der CuR (Contracting und Recht) eine Kolumne zu den Aussichten für die Windenergie an Land veröffentlicht. Diese kann hier kostenfrei heruntergeladen werden. Bitte geben Sie das pdf als solches nicht weiter, sondern weisen eventuelle andere Interessent:innen auf diesen Link hin – vielen Dank!
Am Mittwoch, den 4. März 2020 veranstaltet die Wirtschaftskanzlei GÖRG in Zusammenarbeit mit FICHTNER und LOVENS-CRONEMEYER ein Businessfrühstück zum Thema „EEG-Anlagen als Beschafftungsalternative für die Industrie“.
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Upper West Kantstraße 164, 10623 Berlin
Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei GÖRG an (siehe beigefügtes pdf). Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen!
Am 27. Februar 2020 findet die Jahrestagung des Forum Contracting e.V. statt. Zu den Schwerpunktthemen
referieren namhafte und äußerst zuhörenswerte Referent:innen zu aktuellen Themen. Wissenszuwachs garantiert, ein gutes Netzwerk wird in Aussicht gestellt – nehmen Sie auch am Vorabendempfang teil!
Es moderieren der Vorstandsvorsitzende des Forum Contracting e.V., Dr. Andreas Klemm, Rechtsanwalt in Düsseldorf, und Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer, LL.M., Rechtsanwalt und Dozent in Berlin.
Bitte melden Sie sich über die Seite des Forum Contracting e.V. an.
Wie freuen uns auf Sie!
In der EnergieRecht 6/19 ist eine Kolumne zum Klimaschutzgesetz von LOVENS-CRONEMEYER erschienen. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Weitergabe in dieser Form (also als komplettes pdf) erlaubt und erwünscht!
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in einem konkreten Einzelfall entschieden, dass der Betreiber einer Pizzeria seine Pizzen nicht mehr in seinem Ofen mit Holzbefeuerung backen darf. Zur Begründung führte der VGH im Kern aus, dass die Rußpartikel, die trotz Einbaus eines Rußpartikelfilters zu schweren Verunreinigungen in der Nachbarschaft führten, nicht hinzunehmen seien. (VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2019, Az. 10 S 71/19 – der Beschluss ist unanfechtbar.)
Der Betreiber argumentierte sinngemäß, ohne Holzofenbefeuerung könne er seinen Laden dicht machen, weil seine Pizzeria gerade wegen der Holzofenbefeuerung bekannt und seine Pizzen gerade daher sehr beliebt seien. Dem trat der Gerichtshof mit einer Reihe bemerkenswerter Begründungen entgegen. Es stehe dem Betreiber nämlich frei, mit geeigneten Maßnahmen eine mit einer Änderung der Pizzabackmethode gegebenenfalls einhergehende Verschlechterung seines gastronomischen Angebots
Wir raten den Betreiber:innen von Pizzerien mit Holzofenbefeuerung, dringend ihre Betriebsweise zu überdenken. Beispielsweise könnte den Vorgaben des Gerichtshofs Folge geleistet werden, indem der Gastraum mit einer ökologischen Info-Ecke aufgewertet wird, nur noch glyphosatfreies Basilikum auf die Pizzen kommt – oder die Pizzen teurer verkauft werden. Denn teure Produkte üben üblicherweise eine hohe Attraktivität aus.