Pauschale Abstandsregelung für Windenergieanlagen kommt evtl. nicht

Nach einem Bericht des Spiegel, der von verschiedenen anderen Medien bestätigt worden ist, kommt die bislang vorgesehene pauschale Abstandsregelung von 1000 Meter zwischen Windenergieanlagen und nächster Siedlung doch nicht. Oder jedenfalls nicht so, wie bislang vorgesehen.

In der Diskussion ist nun eine sog opt-in-Regelung für die jeweiligen Bundesländer. Diese sollen sich selbst aktiv entscheiden, ob sie von der 1000-Meter-Regelung Gebrauch machen oder eine eigene Regelung wählen.

Außerdem soll ein „Koordinierungsmechanismus“ geschaffen werden, damit die Bundesrepublik Deutschland bis 2030 65% seines Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien speist.

Zu den düsteren Prognosen der Windenergie an Land sowie auf die Gefahr, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz seine Ausbauziele verfehlt, hatte LOVENS-CRONEMEYER in der CuR 2019/3 hingewiesen.

EEG-Anlagen als Beschaffungsalternative für die Industrie

Am Mittwoch, den 4. März 2020 veranstaltet die Wirtschaftskanzlei GÖRG in Zusammenarbeit mit FICHTNER und LOVENS-CRONEMEYER ein Businessfrühstück zum Thema „EEG-Anlagen als Beschafftungsalternative für die Industrie“.

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Upper West Kantstraße 164, 10623 Berlin

Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei GÖRG an (siehe beigefügtes pdf). Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen!

Energierecht kompakt: Jahrestagung des Forum Contracting 2020

Am 27. Februar 2020 findet die Jahrestagung des Forum Contracting e.V. statt. Zu den Schwerpunktthemen

  • Kohleausstieg,
  • Brennstoffemissionshandel,
  • EEG-Umlage und
  • Elektromobilität

referieren namhafte und äußerst zuhörenswerte Referent:innen zu aktuellen Themen. Wissenszuwachs garantiert, ein gutes Netzwerk wird in Aussicht gestellt – nehmen Sie auch am Vorabendempfang teil!

Es moderieren der Vorstandsvorsitzende des Forum Contracting e.V., Dr. Andreas Klemm, Rechtsanwalt in Düsseldorf, und Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer, LL.M., Rechtsanwalt und Dozent in Berlin.

Bitte melden Sie sich über die Seite des Forum Contracting e.V. an.

Wie freuen uns auf Sie!

Keine Pizza mehr aus dem Holzofen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat in einem konkreten Einzelfall entschieden, dass der Betreiber einer Pizzeria seine Pizzen nicht mehr in seinem Ofen mit Holzbefeuerung backen darf. Zur Begründung führte der VGH im Kern aus, dass die Rußpartikel, die trotz Einbaus eines Rußpartikelfilters zu schweren Verunreinigungen in der Nachbarschaft führten, nicht hinzunehmen seien. (VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2019, Az. 10 S 71/19 – der Beschluss ist unanfechtbar.)

Der Betreiber argumentierte sinngemäß, ohne Holzofenbefeuerung könne er seinen Laden dicht machen, weil seine Pizzeria gerade wegen der Holzofenbefeuerung bekannt und seine Pizzen gerade daher sehr beliebt seien. Dem trat der Gerichtshof mit einer Reihe bemerkenswerter Begründungen entgegen. Es stehe dem Betreiber nämlich frei, mit geeigneten Maßnahmen eine mit einer Änderung der Pizzabackmethode gegebenenfalls einhergehende Verschlechterung seines gastronomischen Angebots

  • zu kompensieren (beispielsweise durch eine Aufwertung des Gastraums, hochwertigere Zutaten oder ähnliches) oder
  • die Preise für seine Pizzen anzupassen.

Wir raten den Betreiber:innen von Pizzerien mit Holzofenbefeuerung, dringend ihre Betriebsweise zu überdenken. Beispielsweise könnte den Vorgaben des Gerichtshofs Folge geleistet werden, indem der Gastraum mit einer ökologischen Info-Ecke aufgewertet wird, nur noch glyphosatfreies Basilikum auf die Pizzen kommt – oder die Pizzen teurer verkauft werden. Denn teure Produkte üben üblicherweise eine hohe Attraktivität aus.

Steuern sparen bei der Anreise im Mannschaftsbus

Profisportler:innen aufgepasst: Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Anreise von Profisportlern im Mannschaftsbus zu Auswärtsterminen Arbeitszeit ist. Ein vom Arbeitgeber für die Beförderungszeiten gezahlter Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist deshalb steuerfrei. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 2019, Az. 14 K 1653/17 L).

Wir weisen darauf hin, dass Samstage üblicherweise zu den Werktagen gezählt werden und somit keine Zuschläge generiert werden können. Also: am Samstag pünktlich zur Sportschau ankommen, um die eigenen Erfolge zu sehen!

Über den Wolken…

…wirkt die Freiheit tatsächlich grenzenlos.

Allerdings muss frau und man(n) da erst einmal hin- und zum gewünschten Termin leider auch wieder wegkommen. Eine gute Übersicht über die Rechte bei Verspätungen bei Flügen gibt die Tagesschau:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/fluggastrechte-109.html

Wir weisen darauf hin, dass eine Beratung im Einzelfall selbstverständlich unerlässlich wirken kann – aber selten ist.